Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen rund um das Pandemiegeschehen gilt für die Jahreshauptversammlung auch die 3G-Regelung. Wir bitten daher einen Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung mitzuführen bzw. einen Nachweis über einen tagesaktuellen Coronatest. Dies zu überprüfen, sind wir behördlicherseits verpflichtet. Ferner muss eine Schutzmaske mitgeführt und in Innenräumen getragen werden.